Familienrecht

Ziel unserer familienrechtlichen Beratung ist die strukturierte und faire Regelung persönlicher Lebensverhältnisse – von Ehe oder Trennung bis zu Unterhalt und Vermögensfragen. Dabei schaffen wir Klarheit, vermeiden Eskalation und sichern rechtliche Verlässlichkeit.

Im Familienrecht kommt der rechtlichen Vorsorge und der geordneten Regelung persönlicher Lebensverhältnisse besondere Bedeutung zu. Wir beraten Sie kompetent in allen Fragen im Zusammenhang mit Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen sowie der Durchführung von Ehescheidungsverfahren.

Ein individuell gestalteter Ehevertrag kann bereits zu Beginn oder im Verlauf einer Ehe dazu beitragen, klare und faire Regelungen für den Fall einer späteren Trennung zu schaffen. Kommt es zur Trennung, ist eine Trennungsvereinbarung sinnvoll, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen vorausschauend zu ordnen. Im Rahmen der Scheidung sorgt eine umfassende Scheidungsvereinbarung dafür, dass die Interessen beider Parteien rechtlich gesichert und unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst die sorgfältige rechtliche Prüfung, die Erstellung individueller Vertragswerke sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen – mit dem Anspruch, tragfähige, faire und rechtssichere Lösungen zu entwickeln, die persönliche und wirtschaftliche Stabilität sichern.

Das Wohl des Kindes ist in familienrechtlichen Regelungen von zentraler Bedeutung. Bei Fragen zu Sorge- und Umgangsrecht ist eine einvernehmliche und kindgerechte Lösung stets vorrangig. Wir unterstützen Sie dabei, tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln und rechtlich abzusichern.

Das Sorgerecht regelt die Entscheidungsbefugnisse der Eltern in wesentlichen Angelegenheiten des Kindes – etwa zu Erziehung, Gesundheit und schulischer Entwicklung. Das Umgangsrecht gewährleistet den Kontakt zwischen dem Kind und beiden Elternteilen – unabhängig vom Sorgerecht. Kommt es zur Trennung, sind klare Absprachen erforderlich, die dem Alltag und dem Kindeswohl gleichermaßen gerecht werden.

Wir beraten Sie zu unterschiedlichen Betreuungsmodellen wie dem Wechselmodell (gleichwertige Betreuung durch beide Elternteile), dem Residenzmodell (Hauptwohnsitz bei einem Elternteil mit regelmäßigem Umgang mit dem anderen Elternteil) oder dem Nestmodell, bei dem das Kind in der vertrauten Umgebung bleibt und die Eltern im Wechsel dort wohnen. Solche Modelle erfordern eine sorgfältige Abstimmung – insbesondere im Hinblick auf Organisation, Kommunikation und finanzielle Aspekte.

Auf Wunsch entwerfen wir rechtssichere Elternvereinbarungen, die gemeinsame Absprachen verbindlich regeln – sei es außergerichtlich oder im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren. Ziel ist stets eine Lösung, die stabil, praktikabel und dem Wohl Ihres Kindes verpflichtet ist.

Das Unterhaltsrecht dient der Sicherstellung des Lebensbedarfs naher Angehöriger – in Phasen der Trennung, nach der Scheidung oder bei besonderer Bedürftigkeit. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten in allen Fragen des Trennungs-, Ehegatten-, Kindes- und Elternunterhalts.

Nach einer Trennung besteht zwischen Ehegatten in der Regel ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, solange die Ehe fortbesteht und wirtschaftliche Unterschiede vorliegen. Nach der Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt bestehen – abhängig von der Dauer der Ehe, der Erwerbsfähigkeit und der Kinderbetreuung.

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und wird regelmäßig nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle bemessen. Dabei ist zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern zu unterscheiden. Auch Fragen zur Bedarfsermittlung, zur Anrechnung von Kindergeld und zur Ausgestaltung des Wechselmodells werden berücksichtigt.

Beim Elternunterhalt geht es um die Beteiligung erwachsener Kinder an den Pflege- und Versorgungskosten ihrer bedürftigen Eltern. Wir prüfen für Sie, ob und in welchem Umfang eine Unterhaltspflicht besteht, und vertreten Ihre Interessen gegenüber Sozialbehörden und Anspruchsberechtigten.

Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst die rechtliche Einordnung der Unterhaltssituation, die Berechnung möglicher Ansprüche sowie die Vertretung in Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren – stets mit dem Ziel, sachgerechte, faire und rechtssichere Lösungen zu erreichen.

Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse von Ehe- und Lebenspartnern, sowohl während der Ehe als auch bei deren Auflösung. Es legt fest, wem welche Vermögensgegenstände gehören, wer sie verwaltet und wer für Schulden haftet.

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nach der Scheidung ein Zugewinnausgleich durchzuführen. Dabei wird das während der Ehezeit erworbene Vermögen beider Ehegatten verglichen und ausgeglichen. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung relevanter Vermögenswerte und der Bewertung der Ausgleichsansprüche – auch im Rahmen komplexer Vermögensstrukturen.

Kommt es zur Vermögensauseinandersetzung, etwa bei gemeinsamen Konten, Beteiligungen oder Immobilien, ist häufig eine einvernehmliche Regelung sinnvoll. Kann über eine im Miteigentum stehende Immobilie keine Einigung erzielt werden, kann als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung in Betracht kommen. Wir prüfen mit Ihnen mögliche Alternativen und vertreten Ihre Interessen im Verfahren.

Auch die Haushaltsaufteilung sowie die Frage, wer die Ehewohnung weiter nutzt oder ob sie im Rahmen der Trennung aufzugeben ist, erfordern häufig eine rechtliche Klärung. Ziel ist stets eine faire, praktikable und wirtschaftlich sinnvolle Vereinbarung unter Wahrung Ihrer Vermögensinteressen.

Wir begleiten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, gestalten rechtssichere Vereinbarungen und vertreten Sie bei Bedarf in gerichtlichen Verfahren – diskret, strukturiert und mit dem Blick für das Wesentliche.

Dr. Sophie und Max von Mettenheim lächelnd am Tisch