Erbrecht

Unsere erbrechtliche Beratung verbindet vorausschauende Gestaltung mit klarer Konfliktführung – zur Sicherung von Nachfolge, Vermögensordnung und familiärem Gleichgewicht. Dabei entwickeln wir rechtssichere Strukturen und begleiten Auseinandersetzungen mit Augenmaß und Erfahrung.

Ein klar formuliertes Testament oder ein durchdachter Erbvertrag stellen sicher, dass Ihr letzter Wille rechtlich wirksam umgesetzt wird und Konflikte vermieden werden. Wir gestalten Testamente, gemeinschaftliche Verfügungen und Erbverträge passgenau zu Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation.

Dabei berücksichtigen wir auch gesellschaftsrechtliche Bindungen – etwa aus Eheverträgen oder Gesellschaftervereinbarungen – und übernehmen auf Wunsch die Testamentsvollstreckung. So stellen wir sicher, dass Ihre Verfügung planmäßig umgesetzt und der Nachlass geordnet und konfliktfrei abgewickelt wird.

Persönliche Vorsorge ist ein wesentlicher Bestandteil verantwortungsvoller Nachfolgeplanung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung maßgeschneiderter Vorsorgevollmachten, die sowohl private als auch unternehmerische Interessen wahren.

Gerade bei Unternehmensbeteiligungen oder größeren Vermögen schaffen wir rechtssichere Strukturen, die Vertretungs- und Handlungsfähigkeit auch im Ernstfall gewährleisten – stets mit Blick auf die Schnittstellen zwischen Familien- und Gesellschaftsrecht.

Kommt es nach dem Erbfall zu Differenzen zwischen Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmern, vertreten wir Ihre Interessen entschlossen und mit dem nötigen Augenmaß – außergerichtlich wie gerichtlich.

Wir setzen Pflichtteils-, Erb- und Vermächtnisansprüche durch oder wehren sie ab, begleiten Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften und vertreten Sie in Verfahren zur Testamentsauslegung oder -anfechtung. Unsere Erfahrung in der Konfliktführung und die enge Verzahnung von Familien- und Unternehmensrecht gewährleisten tragfähige Strategien – auch in komplexen Nachlasskonstellationen.

Die vorausschauende Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge sichert den Generationenübergang und den Fortbestand familiärer Werte. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuelle, rechtlich tragfähige Strukturen – von Schenkungen und vorweggenommener Erbfolge bis zu gesellschaftsrechtlichen Nachfolgelösungen.

Im Zusammenspiel unserer gesellschafts- und familienrechtlichen Expertise schaffen wir klare Regelungen zu Pflichtteilsrechten, Abfindungen und Gesellschaftsverträgen – für eine geordnete Nachfolge und den Erhalt des familiären Gleichgewichts.

Erbrechtliche Fragestellungen berühren oft weitere Fachgebiete – vom Steuer- und Immobilienrecht bis zu betriebswirtschaftlichen oder Bewertungsfragen. Wir arbeiten hierzu eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen zusammen – aus unserem Netzwerk oder mit den vertrauten Beratern unserer Mandanten.

Wo immer möglich, setzen wir auf außergerichtliche Konfliktlösungen und beziehen bei Bedarf erfahrene Mediatoren ein, um in sensiblen Situationen tragfähige Verständigungen zu erreichen.

Diese interdisziplinäre und koordinierte Zusammenarbeit stellt sicher, dass rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Aspekte frühzeitig berücksichtigt werden – für maßgeschneiderte, rechtssichere Lösungen im Einklang mit dem Willen des Erblassers und den Interessen aller Beteiligten.

Maximilian und Dr. Sophie von Mettenheim